Liebe Gäste, liebe Besucher der Event-Fabrik planB. Bitte beachten Sie unsere Hausordnung. Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern, das Gelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.

Gültigkeit der Hausordnung   

Die Besucher der Event-Fabrik bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Diese Hausordnung hängt im Eingangsbereich des Gebäudes aus und kann vor dem Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jeden gültig, der sich auf dem Gelände der Event-Fabrik aufhält.   

Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften   

Die Veranstalter und dessen Vertretern steht auf dem gesamten Gelände der Event-Fabrik das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Den Anweisungen des Inhabers des Hausrechts und dessen Vertretern und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten!  

Eintritt  

Der Eintritt zu den Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst vorzuweisen. Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt zur Veranstaltung.  

Rauchen

Im gesamten Gebäude ist das Rauchen untersagt.

Jugendschutz und Altersgrenzen

Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände der Veranstaltung gewährt.   

Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Ordnungsdienst ist befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und Besuchern mit unzulässigen Speisen oder Getränken den Zutritt zu verwehren.  

Alkoholische Getränke  

Alkoholische Getränke werden auf dem Gelände der Veranstaltung nur an Besucher über 18 Jahren nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises abgegeben.   

Verhalten

Auf dem Gelände der Veranstaltung hat sich jeder sozu verhalten, dass kein anderergeschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Treppen, Aufgänge, Wege etc. sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.

Müllentsorgung

Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird vom Ordnungsdienst überwacht und ggf. entsprechend geahndet.   

Verboten ist u.a.

  • das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern und–flaschen, sowie das Mitbringen von Getränkedosen; 
  • jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen; 
  • das Mitführen von Waffen jeglicher Art; 
  • das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.); 
  • das Entzünden von offenem Feuer und ebenfalls das Rauchen innerhalb des Gebäudes (Tabakwaren UND Verdampfer);
  • das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art;
  • die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten;
  • das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind;
  • das Mitbringen von sperrigen und gefährlichen Gegenständen;
  • bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
  • bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;

Der Inhaber des Hausrechts und dessen Vertreter behalten sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst darf Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Gelände der Veranstaltung verweigern. Wird ein Besucher aus oben genannten Gründen vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder nicht zugelassen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket. 

Ausschluss

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann wenn ein Besucher auf dem Gelände der Veranstaltung eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt, ist der Inhaber des Hausrechts oder dessen Vertreter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht sie von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen. 

Sachschäden und Fundsachen

Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst anzuzeigen. Auf dem Gelände der Veranstaltung gefundene Gegenstände sind beim Ordnungsdienst abzugeben. 

Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher und Pressevertreter

Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen auf dem Gelände der Veranstaltung ist ohne Genehmigung des Veranstalters ausnahmslos verboten. Zuwiderhandlungen können rechtlich verfolgt werden. Professionelle Video-/Fotokameras und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen ohne Genehmigung (formloser Antrag per e-mail an: info@homburger-hochzeitsmesse.de) des Veranstalters nicht auf das Gelände der Veranstaltung eingebracht werden. Ein Verstoß kann zum Verweis von der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst führen.   

Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung der Event-Fabrik planB, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

Parken

Fahrzeuge können auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abgestellt werden. Der Inhaber des Hausrechts übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge. Auf dem Gelände der Veranstaltung und in unmittelbarer Umgebung (vor dem Haupteingang) herrscht Parkverbot. 

Zuwiderhandlungen werden mit dem Ausschluss der Veranstaltung „belohnt“ und das entsprechende Material vernichtet. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.

Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und beste Unterhaltung!

gez. Der Veranstalter